Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Neunkirchen – Dr. Lechner

Rechtsanwalt Immobilienrecht - Dr. Kurt Lechner

Vermeiden Sie teure Fehler beim größten Investment Ihres Lebens.

Dr. Kurt Lechner prüft Ihren Kaufvertrag, sichert Ihre Treuhandzahlung und begleitet Sie rechtssicher ins Grundbuch.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte finanzielle Transaktion ihres Lebens. Als Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht begleite ich Sie dabei – egal, ob es sich um ein Einfamilienhaus in Neunkirchen, eine Eigentumswohnung in Ternitz oder ein Baugrundstück im südlichen Niederösterreich handelt. Im Liegenschaftsrecht geht es um hohe Summen und langfristige Verpflichtungen, die eine rechtssichere Basis erfordern.

Leider passieren beim Immobilienkauf oft Fehler, die existenzbedrohend sein können. Voreilige Unterschriften unter ein Kaufanbot, übersehene Klauseln im Kleingedruckten oder unklare Regelungen bei Wegerechten können Jahre später zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen. Eine rechtzeitige Vertragsprüfung durch einen Anwalt schützt Sie vor diesen Risiken.

„Ich berate Klienten im gesamten Bezirk Neunkirchen sowie in den angrenzenden Regionen Wiener Neustadt und dem Schwarzatal.“

Unsere Leistungen im Immobilienrecht: Mehr als nur Vertragsgestaltung

Immobilienrecht ist komplex und besteht aus vielen Teilbereichen. In meiner Kanzlei decken wir das gesamte Spektrum ab, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Wir begleiten Sie vom ersten Besichtigungstermin bis zum fertigen Grundbuchsbescheid.

1. Kaufvertragserrichtung & Treuhandschaft:

Ein rechtssicherer Kaufvertrag muss fair und ausgewogen sein. Als Experten für Vertragsrecht in Neunkirchen erstellen wir maßgeschneiderte Verträge, die alle Eventualitäten regeln. Ein zentraler Punkt für Ihre Sicherheit ist die treuhändige Abwicklung über das anwaltliche Treuhandbuch. Die Abwicklung über das elektronische anwaltliche Treuhandbuch (eATHB) der Rechtsanwaltskammer garantiert Ihnen maximale Sicherheit:

  • Für den Käufer: Das Geld wird erst an den Verkäufer ausgezahlt, wenn Ihr Eigentumsrecht sichergestellt ist.

  • Für den Verkäufer: Der Schlüssel wird erst übergeben, wenn der Kaufpreis auf dem Treuhandkonto liegt.

2. Prüfung von Bestandsimmobilien & Gewährleistungsrecht:

Nicht jede Immobilie ist mängelfrei. Feuchte Keller, unklare Grundstücksgrenzen oder Schwarzbauten, die nicht im Bauplan verzeichnet sind, können zum Albtraum werden. Wir prüfen Ihren Immobilienkaufvertrag auf wirksame Gewährleistungsklauseln und schützen Sie vor versteckten Mängeln.

Wir beraten Sie zum Thema Gewährleistungsausschluss. Viele Verkäufer versuchen, die Haftung für Mängel vertraglich komplett auszuschließen. Wir prüfen, ob dies rechtens ist und wie Sie sich gegen versteckte Mängel (arglistig verschwiegene Fehler) absichern können.

3. Schenkungen, Übergabeverträge & Erbrecht:

Wir gestalten die Übergabe Ihrer Liegenschaft innerhalb der Familie rechtssicher und individuell. Besonders im ländlichen Raum rund um Neunkirchen, Gloggnitz und Aspang werden Immobilien oft innerhalb der Familie weitergegeben. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt.

  • Wohnrecht & Fruchtgenussrecht: Wie sichern sich die Eltern ab, wenn sie das Haus an die Kinder überschreiben, aber dort wohnen bleiben wollen?

  • Belastungs- und Veräußerungsverbot: Wir tragen Schutzmechanismen ins Grundbuch ein, damit die Immobilie nicht ohne Ihre Zustimmung verkauft werden kann.

  • Pflichtteilsverzicht: Um späteren Erbstreitigkeiten vorzubeugen, regeln wir auch die Ansprüche weichender Erben (Geschwister) vertraglich sauber.

4. Bauträgervertragsrecht (BTVG) & Wohnungseigentumsrecht:

Wir vertreten Ihre Interessen beim Kauf von Neubauprojekten und sorgen für die korrekte Umsetzung nach dem Bauträgervertragsgesetz. Wenn Sie eine Wohnung „vom Plan weg“ bei einem Bauträger kaufen, gelten besondere Schutzgesetze (BTVG). Wir prüfen den Bauträgervertrag und stellen sicher, dass Ihre Ratenzahlungen dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen (Ratenplanmodell).

Ebenso unterstützen wir bei der Parifizierung (Nutzwertgutachten) und der Begründung von Wohnungseigentum.

Der Ablauf eines Immobilienkaufs: So läuft es sicher ab

Viele Mandanten fragen uns: „Wie läuft der Hauskauf eigentlich genau ab?“ Hier ist der idealtypische Prozess, wie wir ihn in der Kanzlei Dr. Lechner handhaben:

  1. Die Prüfung: Bevor Sie das Kaufanbot unterzeichnen, prüfen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen (Grundbuchsauszug, Lastenfreiheit, Dienstbarkeiten).
  2. Die Vertragserstellung: Wir entwerfen den Kaufvertrag und besprechen ihn mit allen Parteien (Käufer, Verkäufer, Makler), bis Einigkeit herrscht.
  3. Die Unterzeichnung: Der Vertrag wird in unserer Kanzlei in Neunkirchen unterzeichnet. Wir übernehmen die Beglaubigung der Unterschriften.
  4. Die Sicherung: Wir veranlassen die Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch. Das „sperrt“ das Grundbuch für andere und sichert Ihren Rang.
  5. Die Treuhandzahlung: Sie überweisen den Kaufpreis und die Nebenkosten auf das gesicherte Treuhandkonto.
  6. Die steuerliche Abwicklung: Wir berechnen und führen die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr für Sie an das Finanzamt ab (Selbstberechnung).
  7. Das Eigentum: Sobald alle Voraussetzungen (z. B. Löschung alter Hypotheken) erfüllt sind, stellen wir den Antrag auf Einverleibung Ihres Eigentumsrechts beim Bezirksgericht.
  8. Der Abschluss: Das Geld wird an den Verkäufer ausgezahlt. Sie sind nun offiziell Eigentümer.
Rechtsanwalt Immobilienrecht - Dr. Kurt Lechner
Rechtsanwalt Immobilienrecht - Dr. Kurt Lechner

Warum ein lokaler Anwalt in Neunkirchen wichtig ist

Im Internet finden sich viele Anbieter für „Online-Verträge“. Doch Immobilienrecht ist oft lokales Recht. Als etablierte Kanzlei im Bezirk Neunkirchen kennen wir die lokalen Besonderheiten.

  • Behördenkontakt: Wir haben routinierten Kontakt mit dem Bezirksgericht Neunkirchen (Grundbuchsgericht) und kennen die Anforderungen der Rechtspfleger genau. Das beschleunigt oft die Eintragung.
  • Grundverkehrsbehörde: In Niederösterreich gelten spezielle Bestimmungen im Grundverkehrsgesetz. Besonders beim Kauf von landwirtschaftlichen Flächen oder durch Ausländer muss eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde eingeholt werden. Wir wissen, worauf die Kommissionen im Bezirk achten.
  • Regionale Expertise: Ob Ternitz, Payerbach, Gloggnitz oder Wiener Neustadt – wir kennen die Region und die typischen Fallstricke bei lokalen Liegenschaften (z. B. Wegerechte in ländlichen Gebieten, Widmungsfragen bei Baugrundstücken).

Ihr Weg ins eigene Grundbuch

Gehen Sie beim Immobilienkauf kein Risiko ein. Vertrauen Sie auf über 30 Jahre Erfahrung und eine Kanzlei, die Ihre Interessen konsequent vertritt. Wir sorgen dafür, dass Sie den Schlüssel zu Ihrem neuen Heim mit einem guten Gefühl entgegennehmen können.

Benötigen Sie eine Vertragsprüfung oder planen Sie eine Übergabe?
Zögern Sie nicht. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir vereinbaren zeitnah einen Termin in unserer Kanzlei in Neunkirchen.

Rechtsanwalt Immobilienrecht - Dr. Kurt Lechner

Häufige Fragen zum Immobilienrecht (FAQ)

Ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht sorgt für eine rechtssichere Vertragsgestaltung, übernimmt die treuhändige Abwicklung und schützt Sie vor versteckten Risiken wie unklaren Dienstbarkeiten oder mangelhaften Gewährleistungsklauseln.

Während ein Notar zur Neutralität verpflichtet ist, kann ein Rechtsanwalt Sie aktiv beraten und Ihre Interessen bei Vertragsverhandlungen (z.B. Preisgestaltung oder Haftungsausschlüsse) vertreten.

Der Kaufpreis wird auf ein spezielles Treuhandkonto der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich eingezahlt. Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt erst, wenn Ihre Eintragung als Eigentümer im Grundbuch sichergestellt ist.

Ja, ein Kaufanbot ist ein Vorvertrag. Sobald der Verkäufer unterschreibt, ist der Vertrag rechtskräftig. Lassen Sie ein Kaufanbot daher immer vorab rechtlich prüfen.

Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie mit der Grunderwerbsteuer (3,5 %), der Grundbucheintragungsgebühr (1,1 %) sowie den Kosten für die Vertragserrichtung und Beglaubigung rechnen.

Das BTVG schützt Käufer von Neubauprojekten vor dem Verlust ihrer Zahlungen bei einer Insolvenz des Bauträgers, indem es Zahlungen nach Baufortschritt vorschreibt.

Schenkungen sind in Österreich meldepflichtig, aber meist schenkungssteuerfrei. Es fallen jedoch Grunderwerbsteuer (begünstigter Tarif) und Eintragungsgebühren an. Eine professionelle Beratung zur optimalen Gestaltung ist hier essenziell.

Nach Vorliegen aller Dokumente (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Rangordnung) dauert die Eintragung durch das zuständige Bezirksgericht meist nur wenige Tage bis Wochen.

Hier greift das Gewährleistungsrecht. Wir prüfen für Sie, ob der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat oder ob vertragliche Haftungsausschlüsse wirksam sind.

Ein Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht sollte unbedingt im Grundbuch abgesichert werden, um den Übergeber lebenslang rechtlich abzusichern.