Geht es um den Kauf, Verkauf oder die Belastung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen, fallen diese Anliegen in den Bereich des Liegenschafts- und Immobilienrechts. Die Kanzlei Dr. Lechner beschäftigt sich seit Jahren mit der Erstellung von Kauf-, Schenkungs-, Übergabe-, Miet- und Dienstbarkeitsverträgen und ist somit Ihr idealer Ansprechpartner.

Wir übernehmen für Sie sämtliche Rechtstätigkeiten vom Erstgespräch über den Vertragsentwurf bis hin zur Endfassung oder der Vergebührung des Vertrages gegenüber dem Finanzamt. In unser Aufgabengebiet fällt ebenfalls die Übernahme von Treuhandschaften gegenüber finanzierenden Banken, gegebenenfalls Vertretung vor der Grundverkehrskommission und grundbücherliche Abwicklung.

Verkehrsunfälle

Verschuldete als auch unverschuldete Unfälle im Straßenverkehr bedürfen häufig professioneller Rechtsberatung zur Sicherung Ihrer Ansprüche oder Abwehr unbegründeter Forderungen. Als Geschädigten vertreten wir Sie zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (Sachschaden am KFZ, Schmerzensgeld, sonstige unfallkausale Nebenspesen) und helfen Ihnen, letztlich auch vor Gericht, Recht zu bekommen.

Gewährleistungsrecht

Häufig entstehen Probleme nach Vertragsabschluss. Mängel des übergebenen Gegenstandes unterliegen einer gesetzlichen Zeitbefristung und sind vom Verkäufer oder Übergeber zu beseitigen. Sollte eine Unbehebbarkeit vorliegen, ist zumindest der Verkaufspreis angemessen zu mindern. Wir unterstützen Sie dabei, Gerechtigkeit einzufordern.

Pferderecht

Auch bei Kauf und Haltung von Pferden gilt es, rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Als Pferdeenthusiast mit langjähriger Erfahrung unterstützt Dr. Lechner Sie auf dem Gebiet des Pferderechts, speziell bei Rechtsfragen zu Pferdean- und -verkauf sowie zur Tierhalterhaftung, doch auch Behandlungsverträge mit Tierärzten fallen in diesen Bereich.

„Pacta sunt servanda“ (lat. Verträge sind einzuhalten)
Dieser Leitsatz ist einer der wesentlichen Eckpunkte unseres Rechtssystems. Dies bedeutet aber auch, dass ein Vertrag auch dann einzuhalten ist, wenn der andere Teil mit der getroffenen Regelung nicht mehr einverstanden ist. Einseitiges Abweichen vom Vereinbarten ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Wir helfen Ihnen, unabhängig vom gewählten Vertragstyp (wie insbesondere Miet-, Pacht-, Leihe-, Leasing-, Darlehens-, Kredit- und Schenkungsverträge etc.) bei Durchsetzung Ihrer vertraglich eingeräumten Rechte, gleichfalls wehren wir unberechtigt angemaßte und ausgeübte Rechte ab.

Besonders bei persönlichen und emotionalen Anliegen kann es meist schwierig sein, eine Vereinbarung zu treffen. Oft kommt es schlussendlich zu Streitfällen, die nicht mehr außergerichtlich lösbar sind. In solch einem Falle vertreten wir Sie bei strittigen als auch einvernehmlichen Scheidungen und erarbeiten Scheidungsvergleiche zu Ihrem Wohle.

Die Kanzlei Dr. Lechner hat jahrelange Erfahrung in diesem Rechtsbereich. Zwangsläufig hat sich jeder mit der Nachfolge und Regelung seines Vermögens zu beschäftigen, um nicht die gesetzliche Erbfolge eintreten zu lassen und die damit einhergehende Bestimmung, Personen, die zeitlebens keinen Kontakt oder kein Naheverhältnis zum Verstorbenen/dem Erblasser hatten, zu Erben werden zu lassen. Wir setzen ein Ihren Wünschen und Anordnungen entsprechendes Testament oder sonstige letztwillige Verfügung (Kodizil) auf. Schließlich begleiten wir Sie auch im Verlassenschaftsverfahren, vom Ableben des Erblassers über die Abgabe der Erbantrittserklärung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Das Gesellschaftsrecht umfasst sämtliche Rechte von Personengesellschaften sowie körperschaftlich organisierten juristischen Personen. Unter dieses Rechtsthema fallen somit Anliegen betreffend der Gründung von OG, KG und GmbH. Wir unterstützen Sie bei der GmbH-Gesellschaftsführerbestellung, bei Satzungsänderungen, beim Verfassen von Firmenbuchgesuchen, aber auch beim Erstellen von Gesellschaftsverträgen.

Leider kommt es im Zuge von Erkrankungen oder schweren Unfällen immer wieder dazu, dass Menschen keine selbstbestimmten Entscheidungen treffen können. Im Vorfeld kann man mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung festlegen, wie in einem medizinischen Notfall nach Ihren Wünschen vorgegangen werden soll. Gemeinsam mit Ihnen errichten wir solche Verträge und auch Registrierungen, um für den Ernstfall rechtlich vorzusorgen.

Dr. Kurt Lechner

Haben Sie noch Fragen zu unseren Leistungen?